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Online-Accounts der BA aktuell nur eingeschränkt nutzbar

Zu Ihrer Information

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) informiert, dass Kundinnen und Kunden derzeit ihre Adress- und Kontodaten nicht selbstständig online ändern können. Grund dafür ist, das Unbekannte Zugriff auf private Computer oder Handys von Nutzern erlangt haben. Die Systeme der BA selbst sind nicht betroffen. Um Sicherheit zu gewährleisten, hat die BA vorübergehend eine "technische Wartungsseite" eingerichtet.

Die Einschränkungen betreffen auch digitale Anträge, zum Beispiel den Antrag für Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld. Die BA bittet daher, solche Anträge direkt bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder im Jobcenter zu stellen. Es kann zu längeren Wartezeiten kommen.

Um die Sicherheit weiter zu erhöhen, empfiehlt die BA, die Mehr-Faktor-Authentifizierung zu nutzen. Hierfür stehen Verfahren wie Passkey, BundID oder TOTP zur Verfügung. Lesen Sie die gesamte Pressemitteilung.

Handlungsempfehlung

Das Ändern von Adress- und Bankdaten ist aktuell online nicht möglich. Auch über eine Postfachnachricht kann die Bankverbindung nicht geändert werden. 

Sie können Ihre Bankverbindung wie folgt ändern:

  • Persönliche Vorsprache (bitte kalkulieren Sie Wartezeiten ein);
  • Schriftlich (bitte achten Sie auf eine gute Lesbarkeit) oder nutzen Sie die verlinkte Veränderungsmitteilung.

Erhöhung Kindergeld und Sofortzuschlag im Bürgergeld

Zum 1. Januar 2025 hat die Bundesregierung das Kindergeld auf einheitlich 255 Euro pro Kind und den Sofortzuschlag für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Bürgergeldbezug auf 25 Euro erhöht.

Da Bürgergeld im Voraus ausgezahlt wird, konnten diese Änderungen in den bereits erfolgten Januar-Zahlungen nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie: Ihnen entsteht dadurch kein finanzieller Nachteil. Da Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet wird, verringert sich der Anspruch um fünf Euro, wird aber durch den höheren Sofortzuschlag ausgeglichen. Anspruch auf höhere Leistungen besteht nur in Ausnahmefällen. Sollten Ihnen höhere Leistungen zustehen, erfolgt die Nachzahlung automatisch.

Was bedeutet das für Sie?

  • Die Bürgergeld-Zahlung für Januar entspricht im Regelfäll Ihrem gesetzlichen Anspruch.
  • In Einzelfällen, etwa wenn kein Kindergeld bezogen wird, prüft das Jobcenter die Anpassung und veranlasst notwendige Zahlungen automatisch. Sie müssen nichts unternehmen.
  • Ab Februar sind die neuen Beträge für Kindergeld und Sofortzuschlag vollständig in den Berechnungen enthalten. Den geänderten Bescheid erhalten Sie zeitnah.

Wichtig: Keine zusätzlichen Schritte erforderlich! Sollte bei Ihnen eine Nachzahlung nötig ein, wird das Jobcenter dies automatisch veranlassen.

Es entstehen für Sie keine zusätzlichen Aufwände.