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** Aktualisierung ** Online-Accounts der BA aktuell nur eingeschränkt nutzbar

**Aktualisierung**

Um die Sicherheit Ihrer Online Accounts weiter zu steigern, wird zukünftig die Anmeldung im Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit ausschließlich mit Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) möglich sein. Zukünftig muss für eine Anmeldung am Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit entweder BundID, Passkey oder Benutzername/Passwort in Kombination mit TOTP als zweiten Faktor genutzt werden. 

Ohne einen zweiten Faktor ist der Login über Benutzername und Passwort nicht ausreichend gesichert und daher in Kürze nicht mehr möglich.

Folgende Authentifizierungsoptionen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Absicherung der Anmeldung mit BundID mit ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweis (eID) als zweiten Faktor
  • Absicherung der Anmeldung mit Passkey – Passwortlose Anmeldung mit biometrischen Daten (z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung) oder PIN
  • Absicherung der Anmeldung mit TOTP (Timebased-One-Time-Password) – Einmalcode aus Authenticator-App

WICHTIG
Nach dem Stichtag 29.04.2025 ist der Zugriff auf Ihr Konto ohne BundID, Passkey oder TOTP nicht mehr möglich. 

** Ende Aktualisierung **

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) informiert, dass Kundinnen und Kunden derzeit ihre Adress- und Kontodaten nicht selbstständig online ändern können. Grund dafür ist, das Unbekannte Zugriff auf private Computer oder Handys von Nutzern erlangt haben. Die Systeme der BA selbst sind nicht betroffen. Um Sicherheit zu gewährleisten, hat die BA vorübergehend eine "technische Wartungsseite" eingerichtet.

Die Einschränkungen betreffen auch digitale Anträge, zum Beispiel den Antrag für Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld. Die BA bittet daher, solche Anträge direkt bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder im Jobcenter zu stellen. Es kann zu längeren Wartezeiten kommen.

Um die Sicherheit weiter zu erhöhen, empfiehlt die BA, die Mehr-Faktor-Authentifizierung zu nutzen. Hierfür stehen Verfahren wie Passkey, BundID oder TOTP zur Verfügung. Lesen Sie die gesamte Pressemitteilung.

Handlungsempfehlung

Das Ändern von Adress- und Bankdaten ist aktuell online nicht möglich. Auch über eine Postfachnachricht kann die Bankverbindung nicht geändert werden. 

Sie können Ihre Bankverbindung wie folgt ändern:

  • Persönliche Vorsprache (bitte kalkulieren Sie Wartezeiten ein);
  • Schriftlich (bitte achten Sie auf eine gute Lesbarkeit) oder nutzen Sie die verlinkte Veränderungsmitteilung.

Wichtige Information: Standort Kurt-Schumacher-Ring 4, 38228 Salzgitter

Der geplante Bezug der Räumlichkeiten der Jugendberufsagentur verzögert sich, d.h. die Räumlichkeiten stehen weiterhin nicht zur Verfügung.

Sie haben bereits eine Einladung zu einem Gespräch in der Jugendberufsagentur erhalten?
Nehmen Sie den Termin bitte an unserem Standort in der Lichtenberger Str. 2a in 38226 Salzgitter wahr. Bringen Sie Ihre Einladung mit und sprechen Sie am Empfang vor.

Persönliche Vorsprachen
Auch für Vorsprache ohne Termin wenden Sie sich bitte an die Kollegen am Standort in der Lichtenberger Str. 2a in 38226 Salzgitter.  

Sie sind sich unsicher?
Melden Sie sich in diesem Fall telefonisch unter der Rufnummer 05341-868333. Sie werden zum aktuellen Sachstand informiert.

Für mögliche Umstände möchten wir uns an dieser Stelle entschuldigen.

Erhöhung Kindergeld und Sofortzuschlag im Bürgergeld

Zum 1. Januar 2025 hat die Bundesregierung das Kindergeld auf einheitlich 255 Euro pro Kind und den Sofortzuschlag für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Bürgergeldbezug auf 25 Euro erhöht.

Da Bürgergeld im Voraus ausgezahlt wird, konnten diese Änderungen in den bereits erfolgten Januar-Zahlungen nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie: Ihnen entsteht dadurch kein finanzieller Nachteil. Da Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet wird, verringert sich der Anspruch um fünf Euro, wird aber durch den höheren Sofortzuschlag ausgeglichen. Anspruch auf höhere Leistungen besteht nur in Ausnahmefällen. Sollten Ihnen höhere Leistungen zustehen, erfolgt die Nachzahlung automatisch.

Was bedeutet das für Sie?

  • Die Bürgergeld-Zahlung für Januar entspricht im Regelfäll Ihrem gesetzlichen Anspruch.
  • In Einzelfällen, etwa wenn kein Kindergeld bezogen wird, prüft das Jobcenter die Anpassung und veranlasst notwendige Zahlungen automatisch. Sie müssen nichts unternehmen.
  • Ab Februar sind die neuen Beträge für Kindergeld und Sofortzuschlag vollständig in den Berechnungen enthalten. Den geänderten Bescheid erhalten Sie zeitnah.

Wichtig: Keine zusätzlichen Schritte erforderlich! Sollte bei Ihnen eine Nachzahlung nötig ein, wird das Jobcenter dies automatisch veranlassen.

Es entstehen für Sie keine zusätzlichen Aufwände.