Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter
Stärken Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebs, indem Sie Ihre Beschäftigten qualifizieren. Wir unterstützen Sie, indem wir unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildung fördern.
Individuelle Förderung von Beschäftigten
Wir können die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten fördern.
Voraussetzungen sind unter anderem:
- Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).
- Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.
- Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.
Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden. Wie die Förderung genau aussieht und wie Sie den Antrag stellen, erfahren Sie auf der Seite Individuelle Förderung von Beschäftigten.
Berufliche Weiterbildung mit Qualifizierungsgeld
Alternativ zu den Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und der Übernahme der Kosten für eine berufliche Weiterbildung können Sie für Ihre Beschäftigten für die Dauer der beruflichen Weiterbildung ein Qualifizierungsgeld (Entgeltersatzleistung) von der Agentur für Arbeit erhalten.
Ziel ist es, dass Ihre Beschäftigten, trotz strukturwandelbedingt veränderter Anforderungen, mittels beruflicher Weiterbildung im aktuellen Betrieb weiterbeschäftigt werden können.
Ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils Ihrer Belegschaft ist daher Grundvoraussetzung für diese Leistung. Ebenso muss eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) über den strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf und die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes bestehen.
Weitere Voraussetzungen sind unter anderem:
- Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).
- Der Bildungsträger der beruflichen Weiterbildung ist für die Förderung zugelassen. Eine Zulassung der Weiterbildung selbst ist nicht erforderlich.
- Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.
- Es wurde eine Regelung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder eines betriebsbezogenen Tarifvertrags über strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf von mindestens 20 Prozent der Beschäftigten (beziehungsweise 10 Prozent bei weniger als 250 Beschäftigten) und die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes zur nachhaltigen Beschäftigung im Betrieb getroffen.
Sie als Betrieb finanzieren die berufliche Weiterbildung (Ihre Beschäftigten dürfen nicht an den Kosten beteiligt werden).
Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden. Wie die Förderung genau aussieht und wie Sie den Antrag stellen, erfahren Sie auf der Seite Qualifizierungsgeld.
Berufliche Weiterbildung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld
Ihre Beschäftigten können während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld durch die Übernahme von Weiterbildungskosten an einer beruflichen Weiterbildung gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich als Betrieb an den Lehrgangskosten beteiligen. Welchen Anteil der Kosten Sie tragen müssen und welcher von der Agentur für Arbeit übernommen werden kann, ist abhängig von der Größe Ihres Unternehmens.
Wir informieren Sie gerne in einem Beratungstermin über Details und weitere Voraussetzungen zum Thema Transferkurzarbeitergeld.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern!