Bürgergeld & sonstige Änderungen zum 1. Januar 2023

Ausgabejahr 2023
Datum 01.01.2023

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Bürgergeld. Dieses löst das Arbeitslosengeld II ab. Die Regelbedarfe wurden angehoben und ein starker Fokus auf Weiterbildung gelegt. Welche Änderungen sich genau ergeben, können Sie auf der Webseite der Agentur nachlesen.

Das Kindergeld wurde auf 250 Euro pro Monat und Kind; der Kinderzuschlag ebenfalls auf bis zu 250 Euro angehoben.

Auch das Wohngeld wurde reformiert und angehoben. Dies soll die Anzahl der Berechtigten in etwa verdoppeln. Pro Haushalt gibt es bis zu 190 Euro mehr Geld.