Steigende Energiekosten: Wann das Jobcenter hilft

Wer kann einen Zuschuss beantragen? Was bedeuten steigende Gas- und Stromkosten und höhere Kosten für Lebensmittel und Kleidung für Bezieher von Arbeitslosengeld II? In welchen Fällen springt das Jobcenter ein? Sabrina Stellert und Eike Bohlmann vom Jobcenter Wesermarsch geben Antworten.

Ausgabejahr 2022
Datum 29.09.2022

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, der muss sich um seine Heizkosten keine Gedanken machen – denn sie werden vom Jobcenter übernommen. „Grundsätzlich ist das richtig“, ergänzt Sabrina Stellert, Bereichsleiterin im Jobcenter Wesermarsch. „Allerdings darf nicht unangemessen geheizt werden.“

Doch was ist angemessen, was unangemessen? Der Begriff ist schwammig. „Wer die Heizung voll aufdreht und dabei das Fenster auf Kipp stehen hat, der heizt ganz sicher nicht angemessen“, nennt Eike Bohlmann, Geschäftsführer im Jobcenter Wesermarsch ein drastisches Beispiel. Kurz: Wenn eine Abrechnung ungewöhnlich hoch ausfällt, müssen Jobcenter-Kunden ihren Verbrauch detailliert erläutern.

Das dürften jedoch wenige Einzelfälle sein. Es bleibt also dabei: Die aktuelle Gaspreisdiskussion betrifft ALG-II-Bezieher meist nicht, und im Landkreis Wesermarsch gibt es rund 3000 Bedarfsgemeinschaften.

Wenn Arbeitslosengeld II Empfänger eine Information zu einer höheren Abschlagszahlung bekommen haben, sollten sie dies dem Jobcenter Wesermarsch zeitnah mitteilen, damit die Leistungen neu berechnet werden können.

Wer bislang so viel eigenes Einkommen hatte, dass kein Anspruch auf Grundsicherung bestand, könnte durch gestiegene Gaskosten anspruchsberechtigt werden. Wenn ein Antrag auf Grundsicherung gestellt wird, wird geprüft, ob das Einkommen oder das Vermögen des Haushalts ausreichen, um den höheren Bedarf zu decken. Auch online kann der Antrag gestellt werden.

 

Beim Strompreis sieht es schon anders aus: Strom muss aus dem Regelsatz gezahlt werden, und auch hier ziehen die Preise an – wenngleich nicht ansatzweise so stark wie beim Gas. Hier ist es dem Jobcenter Wesermarsch rechtlich nicht möglich, die Leistungen zu erhöhen.

Die Regelbedarfe werden von der Politik festgelegt und sollen voraussichtlich zum 1. Januar 2023 auf bis zu 502 Euro erhöht werden.

Wer Grundsicherung erhält und nicht in der Lage ist, eine Nachzahlung für Stromkosten zu bezahlen, sollte mit seinem Energieversorger eine zinsfreie Ratenzahlung vereinbaren. Im äußersten Notfall kann beim Jobcenter Wesermarsch die Übernahme als Darlehen beantragt werden. Tipps zum Energiesparen gibt das Stromspar-Team der Caritas in der Wesermarsch. Für die Bezieher von Arbeitslosengeld II ist die Beratung durch das Stromspar-Team kostenlos. Der Kontakt zum Stromspar-Team kann über die Seite der Caritas Wesermarsch aufgenommen werden. Zusätzlich bietet das Stromspar-Team regelmäßige Beratungstermine in den Räumlichkeiten des Jobcenters an (zu den Terminen).

 

Wie beim Strom müssen auch Kosten für Lebensmittel und Kleidung aus dem Regelbedarf bezahlt werden.

Das von der Bundesregierung zum 1. Januar 2023 geplante Bürgergeld soll höher ausfallen, um Preisanstiege auszugleichen. Aktuelle Informationen zum Bürgergeld finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.