Erhöhung der Angemessenheitsrichtwerte für die Bedarfe der Unterkunft
Ausgabejahr
2022
Datum
29.04.2022
Der Bericht vom 20.04.2022 zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2022 kommt zu dem Schluss, dass die Richtwerte für die Kosten der Unterkunfft angehoben werden müssen. Der Bericht beschreibt auch die Vorgehensweise zur Ermittlung. Die festgestellen Angemessenheitsrichtwerte gelten somit ab dem 01.05.2022.