Berufsfachschule Pflegeassistenz

Informationen zum Einstieg in das 2. Schuljahr der Berufsfachschule Pflegeassistenz

Ausgabejahr 2021
Datum 12.05.2021

Für Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit und Jobcenter, die grundsätzlich die Voraussetzungen für eine berufliche Weiterbildungerfüllen.

Sie möchten mit Menschen umgehen, sie betreuen und pflegen, sich sozial engagieren, Ihre Allgemeinbildung festigen und vertiefen?  Vielleicht passt diese Tätigkeit zu Ihren Interessen: Die Pflegeassistentin/der Pflegeassistent arbeitet als Assistenzkraft in beruflichen Handlungsfeldern der Betreuung, in der Kranken-, Alten oder Heilerziehungspflege und Versorgung von Menschen aller Altersstufen mit gesundheitlichen und sozialen Einschränkungen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Interessierte das erste Jahr der Berufsfachschule überspringen und direkt ins zweite Jahr einsteigen. Dies ist möglich, wenn Sie

  1. eine zweijährige Berufsfachschule - Ernährung, Hauswirtschaft und Pflege- oder eine gleichwertige einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben,
  2. mindestens einen Sekundarabschlusses I - Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen und
    1. ein Jahr in Vollzeit als Hilfskraft im Pflegebereich oder
    2. ein Jahr in Vollzeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes im pflegenahen Bereich einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus oder
    3. auch ehrenamtlich mindestens drei Jahre im Betreuungsdienst des Katastrophenschutzes tätig waren,
    4. nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweisen oder
    5. nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Alltagsbegleitung im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen hat und mindestens zwei Jahre lang in der Alltagsbegleitung tätig waren.

Abschluss: beruflicher Abschluss; auch Realschulabschluss, wenn der Notendurchschnitt mindestens 3,0 beträgt

Dauer der Ausbildung: ein Jahr (das zweite der regulär zweijährigen Ausbildung)

Anrechnung: auf Antrag ist die erfolgreich absolvierte Ausbildung auf ein Drittel der Dauer einer Fachausbildung nach dem Pflegeberufegeset anzurechnen.

Inhalte: 

  1. a) theoretischer und praktischer Unterricht in der Schule
  • Pflege von Menschen
  • Unterstützung von Menschen
  • Arbeits- und Beziehungsprozesse
  • optionale Lernangebote
  • allgemeinbildender Unterricht
  1. b) praktische Ausbildung

Bereich Pflege (ambulante/stationäre Pflegeeinrichtung, Krankenhaus) und in mindestens einem der beiden Bereiche Betreuung (Unterstützung/Assistenz von Behinderten) und Versorgung (Hauswirtschaft).

Die Verantwortung für die Ausbildung liegt bei der Schule. Die Kontaktdaten der öffentlichen berufsbildenden Schulen und Schulen in freier Trägerschaftfinden Sie Auf der Webseite des Niedersächsischen Kultusministeriums.