Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung soll verlängert werden

Ausgabejahr 2020
Datum 19.11.2020

Der Deutsche Bundestag hat einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung bis zum 31.03.2021 beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Damit werden bei der Antragstellung das angemessene Vermögen von den Jobcentern weiterhin nicht berücksichtigt und tatsächliche Kosten für Wohnen werden weiterhin übernommen.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen und soziale Härten abzufedern, hat der Bundestag am Donnerstag, 05.11.2020, einen Gesetzesentwurf der Bunderegierung in der Ausschussfassung angenommen, der die Maßnahmen zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket bis zum 31.03.2021 verlängert. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung bei den Jobcentern wird damit bis Ende März 2021 möglich sein. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat bestätigt werden. Das soll Ende November erfolgen.

Mit dem vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bietet der Gesetzgeber den Selbstständigen über die Bundes- und Länderhilfen hinaus die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, die Menschen ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt. Auch nach dem 01.01.2021 wird in der Regel keine Vermögensprüfung durchgeführt, wenn das Vermögen nicht erheblich ist. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt. Weitere Änderungen können sich im Gesetzgebungsprozess ergeben.

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