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Geringes Kurzarbeitergeld mit Grundsicherung aufbessern

Ausgabejahr 2020
Datum 07.04.2020

Wer Kurzarbeitergeld bezieht, muss mitunter schmerzhafte Einkommenseinbußen hinnehmen. Vor allem Geringverdiener mit einem hohen oder sogar vollständigen Arbeitsausfall könnten Ansprüche auf Grundsicherung haben. Darauf weist das Jobcenter Wesermarsch hin. Es lohne sich, dies zu prüfen.

„Wir können Beschäftigte finanziell unterstützen, die aufgrund von Kurzarbeit in finanzielle Not geraten", erklärt Eike Bohlmann, Geschäftsführer vom Jobcenter Wesermarsch. Dies gelte jedoch nur bis zur Höhe der üblichen Arbeitslosengeld-II-Sätze („Hartz IV"). Ein Zuschuss, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, ist nicht möglich.

Tatsächlich muss die Situation jedes Einzelnen individuell geprüft werden. Zwei Beispiele zeigen aber, in welcher Größenordnung Unterstützung möglich sein könnte: Ein Durchschnittsverdiener (alleinlebend, ohne Kinder) mit einem Einkommen von 2.300 Euro brutto, erhält bei 100 Prozent Arbeitsausfall 952 Euro netto Kurzarbeitergeld. Hat er eine Warmmiete von 600 Euro, stehen ihm rund 350 Euro vom Jobcenter zu. Zweites Beispiel, ebenfalls alleinlebend und ohne Kinder: Wer Mindestlohn bekommt und Vollzeit arbeitet, verdient etwa 1.600 Euro brutto. In 100 Prozent Kurzarbeit bleiben 715 Euro netto. Bei einer Warmmiete von 600 Euro stehen der Person rund 540 Euro vom Jobcenter zu. Kurz: Je geringer das reguläre Einkommen, je größer der Haushalt und je größer der Arbeitsausfall (Kurzarbeit), desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass das Jobcenter unterstützen kann.

In Niedersachsen haben 41.400 und im Land Bremen haben 5.600 Betriebe Kurzarbeit angezeigt. Wie viele Beschäftigte davon betroffen sein werden, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten 60 Prozent (ohne Kind) beziehungsweise 67 Prozent (mit Kind auf Lohnsteuerkarte) des entfallenden Nettoentgelts.