Die Jobcenter unterstützen in finanziellen Notlagen: Grundsicherung hilft durch die Krise

In der Corona-Krise verdienen viele Menschen weniger als zuvor – so etwa Kurzarbeiter, Solo-Selbständige ohne Aufträge. Viele von ihnen haben möglicherweise Anspruch aus Leistungen der Grundsicherung, die die Jobcenter auszahlen. Das neue Sozialschutzpaket erleichtert den Zugang zu den Leistungen. Ansprechpartner ist das Jobcenter vor Ort.

Ausgabejahr 2002
Datum 01.04.2020

Einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung haben Menschen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Aufgrund der Krise sind einige Regelungen geändert werden: Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von eigenem Vermögen.

Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, zahlt das Jobcenter Mittel zum Lebensunterhalt sowie die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich den Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Alleinstehende erhalten vom Jobcenter derzeit bis zu 432 Euro Regelsatz im Monat. Der Gesamtbetrag ist davon abhängig, wie viele Menschen zusätzlich im Haushalt leben und von deren Einkommenssituation.

Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Hingegen dürfen anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten –von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es aber Kredite oder Zuschüsse geben. Informationen hierzu gibt es unter anderem auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums.

Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge unter: www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung.

Für Selbständige, Freiberufler und alle anderen, die jetzt erstmals Leistungen der Grundsicherung beantragen, ist die kostenlose Sonderhotline 0800 – 4 5555 23 geschaltet. Die Rufnummer gilt im Arbeitsagenturbezirk für die Jobcenter der Städte Oldenburg, Wilhelmshaven und Delmenhorst sowie für das Jobcenter des Landkreises Wesermarsch.

Die vier Jobcenter sind in gemeinsamer Trägerschaft der Stadt bzw. des Landkreises und der Arbeitsagentur.