Fachkräftegesetz

Beratungsangebote für Bewerber aus dem Ausland

Ausgabejahr 2020
Datum 06.03.2020

Der Einstieg in den Arbeitsmarkt soll für Fachkräfte aus dem Ausland einfacher werden. Neue Beratungsangebote unterstützen Interessierte bei allen Fragen rund um das Arbeiten und Leben in Deutschland.

Seit dem 1. März gilt in Deutschland das neue Fachkräfteinwanderungsgesetz. Das Gesetz soll eine gezielte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften vorwiegend aus Nicht-EU-Staaten regeln.

Für zukünftige Arbeitskräfte gibt es gleich mehrere neue Anlaufstellen für Informationen und Beratung. Bewerber und Bewerberinnen aus dem Ausland können sich per E-Mail, Telefon oder Chat über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) melden. Alle Infos und Telefonnummern finden sich auf www.make-it-in-germany.com.     

Den kompletten Artikel sowie Infos Infos zu ausländischen Abschlüssen und deren Anerkennung finden Sie auf der Online-Seite der NWZ.

Quelle: dpa/tmn