Kinderzuschlag für Alleinerziehende

Ausgabejahr 2020
Datum 21.02.2020

Mit dem "Starke-Familien-Gesetz" wurde der Kinderzuschlag für Alleinerziehende und Familien mit mittleren Einkommen geöffnet. Damit steigt der Kinderzuschlag für diesen Personenkreis. Auch Alleinerziehende sollen von der Leistung profitieren: Dazu wird das Einkommen eines Kindes wie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss nur noch zu 45 Prozent – statt wie bisher vollständig – auf den Kinderzuschlag angerechnet. Wer den Kinderzuschlag erhält, wird von den KiTa-Gebühren befreit. Falls der Antrag auf Kinderzuschlag bisher abgelehnt wurde, kann es sich jetzt für Alleinerziehende lohnen, ihn neu zu stellen.

Weitere Informationen zum Kinderzuschlag zu Anspruch, Höhe und Dauer finden Sie auf der Webseite der Agentur. Dort gibt es auch das interaktive Video-Tool "KiZ-Lotse", wo Sie direkt Ihren Anspruch ermitteln können.

Quelle: BA Zentrale.