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Vermittlungsbudget

Das Vermittlungsbudget (VB) dient dazu Ihnen die Arbeitsaufnahme zu ermöglichen. Über das VB können Kosten erstatten werden, die Sie näher an die Arbeitsaufnahme bringen, also z.B. Bewerbungskosten inkl. Bewerbungsfotos oder Fahrten zu Vorstellungsgesprächen. Aber auch bei der Arbeitsaufnahme können Sie unterstützt werden, z.B. Übernahme der Kosten der ersten Pendelfahrten oder der Umzugkosten zur neuen Arbeitsstätte.

Ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, wird aufgrund Ihres Antrags und der Nachweise entschieden. Bitte beantragen Sie die Leistung immer bevor die Kosten entstehen. Ein genereller Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget besteht nicht.