Kinderzuschlag

Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung zum Kindergeld von der Familienkasse. Sie haben Anspruch darauf, wenn …

  • Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt, unter 25 Jahre und unverheiratet ist beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt,
  • Sie Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind erhalten,
  • Ihr Einkommen zusammen mit dem Kinderzuschlag so hoch ist, dass Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialgeld haben,
  • Ihr Bruttoeinkommen mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende) beträgt und die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt. Die Höchsteinkommensgrenze wird für jede Familie einzeln errechnet. Sie hängt unter anderem von den Lebenshaltungskosten ab.

Auszug von der Webseite der Agentur für Arbeit.

Alternativ