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O.11 Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach § 116 SGB X

Ziel

Die Verfolgung der Regressansprüche wird durch den Aufgabenbereich Regress im Operativen Service wahrgenommen; Gründe:

  • Verbesserung der Feststellung und Abwicklung der Schadenersatzansprüche
  • Steigerung der Regress-Einnahmen durch Bündelung und Nutzung vorhandener Kompetenzen

Grundlegende Aufgabenerledigung

  • Beratung zum Einzelfall (telefonisch und per Skype-Video)
  • Einleitung und Bearbeitung der Regressverfahren Regressiert werden alle von den gE im Rahmen des SGB II erbrachten Leistungen (Leistungen zum Lebensunterhalt, einschl. Kosten der Unterkunft, Eingliederungsleistungen) soweit die Erbringung dieser Leistungen kausal auf das schädigende Ereignis zurückzuführen ist.
  • Durchführung der gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren bzw. Mitwirkung bei diesen
  • Führung von Vergleichsverhandlungen/Sammelbesprechungen
  • Zusammenarbeit mit Regress-Stellen anderer Sozialversicherungsträger
  • Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten

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