Das Vermittlungsbudget (VB) dient dazu Ihnen die Arbeitsaufnahme zu ermöglichen. Über das VB können Kosten erstatten werden, die Sie näher an die Arbeitsaufnahme bringen, also z.B. Bewerbungskosten inkl. Bewerbungsfotos oder Fahrten zu Vorstellungsgesprächen. Aber auch bei der Arbeitsaufnahme können Sie unterstützt werden, z.B. Übernahme der Kosten der ersten Pendelfahrten oder der Umzugkosten zur neuen Arbeitsstätte.
Ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, wird aufgrund Ihres Antrags und der Nachweise entschieden. Bitte beantragen Sie die Leistung immer bevor die Kosten entstehen. Ein genereller Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget besteht nicht.
Vermögen
Das Vermögen sind alle Dinge, die Menschen gehören und deren Wert man in Geld messen kann. Dabei ist es egal, ob die Dinge in Deutschland sind oder im Ausland. Zum Vermögen zählt das Geld, das kein Einkommen ist. Also das Geld, das Menschen vor dem Monat der Antragstellung schon hatten.
Zum Vermögen gehören:
Das Guthaben auf der Bank und Sparguthaben. Das Sparguthaben kann auch auf einem Onlinekonto sein. Außerdem gehören auch Bargeld, Wertpapiere, Aktien, Anleihen und Aktienfonds zum Vermögen.
Kraftfahrzeuge wie zum Beispiel Autos und Motorräder.
Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen und Bausparpläne gehören auch zum Vermögen.
Land, das Menschen besitzen, zählt zum Vermögen. Dazu gehören bebaute und unbebaute Grundstücke genauso wie Häuser. Die Häuser können zum Beispiel Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser sein. Eigentumswohnungen gehören auch zum Vermögen.
Schmuck, wertvolle Gemälde oder andere Wertsachen gehören auch zum Vermögen.
Wenn Menschen einen Antrag stellen, wird von ihrem Vermögen der Teil berücksichtigt, der für ihren Lebensunterhalt verwertet werden kann. Das Vermögen ist dann verwertbar, wenn es für den Lebensunterhalt benutzt werden kann. Zum Beispiel, indem Sachen verkauft oder vermietet werden. Es gibt aber auch Vermögensgegenstände, die man nicht verkaufen oder vermieten kann. Zum Beispiel, weil die Vermögensgegenstände verpfändet sind. Diese Gegenstände sind nicht verwertbar.
Wenn Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wird auch das Vermögen von den anderen aus der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.
(Auszug aus "Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende" heausgegeben von Bundesagentur für Arbeit, 90327 Nürnberg, Geldleistungen und Recht SGB II (GR 1), Mai 2019)
Um die Hilfebedürftigkeit in einer Bedarfsgemeinschaft zu verringern, zu beseitigen, zu vermeiden oder zu verkürzen, müssen vorrangige Leistungen beantragt werden.
Vorrangige Leistungen sind zum Beispiel:
Kindergeld (Familienkasse)
Kinderzuschlag
Wohngeld
Mutterschafts- und Elterngeld
Arbeitslosengeld (Bundesagentur für Arbeit)
Unterhaltsvorschuss (Jugendamt)
Renten, z.B. Altersrente, Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente, Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit
Berufsausbildungsbeihilfe (Bundesagentur für Arbeit)
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
Kranken- und Verletztengeld (Krankenkassen/Unfallkasse)
Leistungen der medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
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