Die Haushaltsgemeinschaft ist etwas anderes als die Bedarfsgemeinschaft. Die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft wohnen zusammen. Die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft gehören aber nicht zur Bedarfsgemeinschaft.
Zur Haushaltsgemeinschaft gehören zum Beispiel:
Verwandte und Verschwägerte wie zum Beispiel Großeltern, Geschwister über 25 Jahren, Onkel und Tanten.
Pflegekinder und Pflegeeltern.
Freunde, Bekannte (Wohngemeinschaft).
(Auszug aus "Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende" heausgegeben von Bundesagentur für Arbeit, 90327 Nürnberg, Geldleistungen und Recht SGB II (GR 1), Mai 2019)
Menschen können aus verschiedenen Gründen hilfebedürftig sein:
Menschen sind hilfebedürftig, wenn sie nicht genug Geld zum Leben haben. Dieses Geld nennt man auch Lebensunterhalt.
Menschen sind auch hilfebedürftig, wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft nicht genug Geld haben. Zum Beispiel, weil das Geld nicht für alle Menschen in der Bedarfsgemeinschaft reicht. Die Menschen bekommen auch nicht genug Hilfe von ihren Verwandten oder von Trägern anderer Sozialleistungen wie der Wohngeldstelle.
Die Leistungen zur Grundsicherung sind nur für hilfebedürftige Menschen, die sich nicht selbst helfen können. Wenn Menschen Leistungen zur Grundsicherung bekommen wollen, müssen sie erst ihr eigenes Geld verbrauchen. Dazu gehört ihr Einkommen, aber auch das gesparte Geld und andere Sachen. Man sagt dazu auch Vermögen. Menschen müssen aber nicht ihr ganzes Vermögen verbrauchen. Es gibt genaue Regeln, wie viel Geld man behalten darf.
(Auszug aus "Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende" heausgegeben von Bundesagentur für Arbeit, 90327 Nürnberg, Geldleistungen und Recht SGB II (GR 1), Mai 2019)
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