Navigation und Service

Selbstständige

Sie sind selbständig und Ihre Einnahmen reichen nicht für Ihren Lebensunterhalt?

Auch als selbständig erwerbstätige Person können Sie und gegebenenfalls weitere Personen in Ihrem Haushalt Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben. Ihre bestehende Selbständigkeit und das daraus errechnete Einkommen sind die Basis für die Erarbeitung einer beruflichen Perspektive gemeinsam mit unseren Fachkräften aus der Leistungsabteilung und der Arbeitsvermittlung beraten und unterstützen Sie.

Wichtige Informationen erhalten Sie in den Hinweisen für Selbständige

Auch gründungswillige Leistungsbezieher können sich in der Arbeitsvermittlung beraten lassen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Tel.: 04401 9387-100 (Brake) oder 04731 9498-100 (Nordenham).

Weitere Informationen zum Bürgergeld entnehmen Sie bitte der „Kurzinformation Arbeitslosengeld II“.