Herzlich willkommen beim Jobcenter Wesermarsch!
Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2025 verlängert!
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) werden ab dem 01. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04. März 2025 verlängert.
Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich. Ihr Bürgergeld wird auch ohne die Vorlage eines neuen Aufenthaltstitels über den 04.03.2024 hinaus weiter gezahlt.
Für geflüchtete Menschen aus der Ukraine wollen wir so schnell wie möglich Unterstützung bieten. Hier finden Sie weitere Informationen.
Nachrichten
Resultate 121 bis 125 von insgesamt 129
Datum | Titel |
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13.11.2020 | Unterstützung und Hilfsangebote – auch während der Corona-Zeit |
03.04.2020 | Vereinfachte Antragstellung |
19.11.2020 | Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung soll verlängert werden |
06.04.2020 | Video der Bundesagentur für Arbeit: Informationen zum Sozialschutzpaket |
06.06.2024 | Vorbeugung von und Hilfe bei psychischen Erkrankungen |