Herzlich willkommen beim Jobcenter Wesermarsch!
Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2025 verlängert!
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) werden ab dem 01. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04. März 2025 verlängert.
Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich. Ihr Bürgergeld wird auch ohne die Vorlage eines neuen Aufenthaltstitels über den 04.03.2024 hinaus weiter gezahlt.
Für geflüchtete Menschen aus der Ukraine wollen wir so schnell wie möglich Unterstützung bieten. Hier finden Sie weitere Informationen.
Nachrichten
Resultate 91 bis 95 von insgesamt 129
Datum | Titel |
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30.03.2020 | Neuregelungen in der Grundsicherung |
04.03.2024 | New Plan – Kenne dein Können |
27.03.2020 | O-Töne: Arbeitslosengeld II, Änderung Gesetzgebung, Selbstständige |
09.11.2023 | Oktober bringt schwächere Herbstbelebung |
10.07.2020 | Persönliche Termine ab 13.07.2020 im Jobcenter Wesermarsch wieder möglich |