Herzlich willkommen beim Jobcenter Wesermarsch!
Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2025 verlängert!
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) werden ab dem 01. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04. März 2025 verlängert.
Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich. Ihr Bürgergeld wird auch ohne die Vorlage eines neuen Aufenthaltstitels über den 04.03.2024 hinaus weiter gezahlt.
Für geflüchtete Menschen aus der Ukraine wollen wir so schnell wie möglich Unterstützung bieten. Hier finden Sie weitere Informationen.
Nachrichten
Resultate 36 bis 40 von insgesamt 129
Datum | Titel |
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03.01.2023 | Das Jahr 2022 endet mit einem leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit in der Wesermarsch |
04.01.2024 | Das Jahr 2023 endet mit einem leichten Rückgang der Arbeitslosigkeit |
08.07.2024 | Der Arbeitsmarkt startet gut in die Sommerferien |
02.03.2022 | Der Februar bringt wenig Bewegung in den Arbeitsmarkt der Wesermarsch |
06.04.2022 | Der Frühling hält Einzug auf dem Arbeitsmarkt |