Herzlich willkommen beim Jobcenter Wesermarsch!
Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2025 verlängert!
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) werden ab dem 01. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04. März 2025 verlängert.
Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich. Ihr Bürgergeld wird auch ohne die Vorlage eines neuen Aufenthaltstitels über den 04.03.2024 hinaus weiter gezahlt.
Für geflüchtete Menschen aus der Ukraine wollen wir so schnell wie möglich Unterstützung bieten. Hier finden Sie weitere Informationen.
Nachrichten
Resultate 116 bis 120 von insgesamt 130
Datum | Titel |
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30.01.2020 | Arbeitsmarkt nicht so trübe wie das Wetter |
29.01.2020 | Anhebung des Mindestlohnes |
10.01.2020 | Für Arbeitsmarkt qualifizieren |
04.01.2020 | Arbeitsmarkt zeigt sich vorübergehend frostig |
19.12.2019 | Migranten fit für die Pflege |