Kinder-Bonus

Datum 27.04.2021

Die Bundesregierung hat mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz für 2021 einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro verabschiedet, um Familien in der Corona-Krise auch in diesem Jahr zu unterstützen.

Den Kinderbonus gibt es für jedes Kind, für das im Jahr 2021 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Für Kinder, für die vorher oder nachher in 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht bzw. bestand, wird der Kinderbonus zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt. 

Die Kinderbonuszahlung erfolgt immer an die Kindergeldberechtigten, die zuletzt für das jeweilige Kind Kindergeld erhalten haben.