Digitale Endgeräte

Datum 20.05.2021

Es befinden sich keine digitalen Endgeräte in Ihrem Haushalt, die für den Distanz-Schulunterricht der Kinder genutzt werden können?

 

Ab sofort können durch das Jobcenter Wartburgkreis Kosten für digitale Endgeräte bezuschusst werden, wenn diese für das Homeschooling benötigt, aber nicht von den Schulen bereitgestellt werden. Maßgeblich für eine Bezuschussung ist die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht.

 

Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen berechtigt. Auch Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, können diesen Zuschuss erhalten

 

Die Leistungsberechtigten müssen dafür beim Jobcenter Wartburgkreis einen entsprechenden Bedarf anzeigen und die Notwendigkeit für die Teilnahme am Homeschooling und das Fehlen einer anderweitigen Kostenerstattung bzw. Gerätebereitstellung nachweisen.

 

Leistungsberechtigte sollten dem Antrag eine Bestätigung der Schule beifügen, die den Bedarf ausweist und bestätigt, dass diese Geräte durch die Schule nicht bereitgestellt werden können. Dem Antrag sollten nach Möglichkeit entsprechende Kostenangebote beigefügt werden.

 

Die Höhe des Zuschusses ist im Regelfall auf einen Gesamtbetrag von 350,00 EUR je Schülerin oder Schüler für alle benötigten Endgeräte (z. B. Tablet/PC jeweils mit Zubehör, z. B. Drucker, Erstbeschaffung von Druckerpatronen) begrenzt.

 

Für die Anschaffung eines Druckers wird dies mit der Maßgabe berücksichtigt, dass pro Haushalt nur 1 Drucker übernommen wird, wenn kein Drucker vorhanden ist.

 

Die Anschaffung der Geräte ist durch entsprechende Belege (Rechnung etc.) nachzuweisen.

ErklärungNotwendigkeitdigitalerEndgeräte

BestätigungderSchuleüberdieNotwendigkeit