Corona-Einmalzahlung

Datum 01.06.2021

Zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen erhalten Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 (Alleinstehende) oder 2 (Verheiratete, Verpartnerte ect.) richtet, eine Einmalzahlung in Höhe von 150,00 EUR.

Bei leistungsberechtigten Personen, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 (Kinder) richtet, besteht der Anspruch nur, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird. Die Leistung wird am 08.05.2021 zentral automatisiert erbracht.