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Informationen zum Bürgergeld

Datum 28.12.2022

Zum 1. Januar 2023 wird die Grundsicherung für Erwerbsfähige grundsätzlich reformiert. Die gesetzlichen Regelungen beinhalten neben dem neuen Namen Bürgergeld unter anderem die Anhebung der Regelsätze zum Jahreswechsel. Weitere Änderungen treten zum 1. Juli 2023 in Kraft. Eine Übersicht der wesentlichen Neuerungen finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit. Sofern Ihre Leistungen bereits über den 31.12.2022 hinaus bewilligt wurden, werden die gesetzlichen Änderungen automatisch berücksichtigt - es ist kein neuer Antrag erforderlich.