Kabelgebühren seit dem 01.07.2024 nicht mehr erstattungsfähig

Datum 12.07.2024

Kabelgebühren ab 01.07.2024 kein Bestandteil der Betriebskosten mehr

Die Betriebskostenverordnung wurde vom Gesetzgeber dahingehend geändert, dass die Umlagefähigkeit der Kabelgebühren im Rahmen der Wohnnebenkosten zum 30.06.2024 endet. Dies bedeutet, dass ab 01.07.2024 Kabelgebühren nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden dürfen; diese werden künftig direkt vom jeweiligen Anbieter der Kabeldienste erhoben.

Diese Regelung hat die Auswirkung, dass die Kabelgebühren ab dem 01.07.2024 kein Bestandteil der Kosten der Unterkunft mehr sind und dementsprechend nicht mehr übernommen werden. Die Kabelgebühren müssen ab diesem Zeitpunkt eigenständig aus dem individuell zustehenden Regelbedarf bzw. eigenem Einkommen gezahlt werden. 

Eine Übernahme der Kabelgebühren durch das Jobcenter ist ab 01.07.2024 generell nicht mehr möglich, auch eine Anerkennung als Sonderbedarfe oder Zusatzleistungen ist ausgeschlossen.