Ferienzeit - Ortsabwesenheit vorher anzeigen

Datum 16.06.2024

Die Ferien in Thüringen beginnen demnächst und somit die Reisezeit für viele Familien. Auch Bürgergeldbeziehende können verreisen, müssen dieses jedoch im Vorfeld beim Jobcenter anzeigen. Das ist ganz einfach auch online möglich.

Die Anzeige von Urlaubsplänen ist notwendig, um sicherzustellen, dass das Bürgergeld reibungslos und ohne Unterbrechung gewährt werden kann. Bis zu 3 Wochen ist dieses mit vorheriger Anmeldung beim Jobcenter möglich. Darüberhinausgehende Zeiten werden individuell im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geprüft und die Entscheidung dem Leistungsbeziehenden umgehend mitgeteilt.

Grundsätzlich gilt die Regelung für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ab dem 15. Lebensjahr, die sich nicht in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden. Ortsabwesenheit bedeutet, dass man sich vorübergehend an einem anderen Ort als dem Wohnort aufhält oder verreist ist (innerhalb oder außerhalb Deutschlands). Dieses ist gesetzlich geregelt und sichert den weiteren Bezug des Bürgergeldes und die Absicherung in der Krankenversicherung. Wer ohne vorherige Zustimmung verreist, verliert den Leistungsanspruch auf das Bürgergeld.

Weitere Informationen sowie den Online-Zugang finden Sie hier www.jobcenter.digital/ortsabwesenheit.

Selbstverständlich können Sie die Zustimmung zur Ortsabwesenheit auch persönlich, telefonisch bzw. schriftlich erfragen.