Bürgergeld: Digitale Krankschreibung ist nicht möglich

Datum 19.02.2024

Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin in Papierform vorlegen.

Das Jobcenter Suhl weist Kundinnen und Kunden mit Bezug von Bürgergeld darauf hin, bei einer Erkrankung die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt einzufordern. Diese muss innerhalb von 3 Werktagen im Jobcenter Suhl vorliegen.  

Susanne Leicht, Geschäftsführerin des Jobcenters Suhl, erklärt: „Als Jobcenter haben wir derzeit noch keine Möglichkeit, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen unserer Kund*innen digital abzurufen.“. 

Die weiterhin verpflichtende Meldung einer Arbeitsunfähigkeit bzw. die Verlängerung einer Arbeitsunfähigkeit kann über den elektronischen Service „jobcenter.digital“, telefonisch oder persönlich erfolgen.

Presseinformation Nr. 02/2024  15. Februar 2024