Der Kooperationsplan

Wichtigstes Ziel für die Jobcenter ist, dass Sie eine Arbeit oder Ausbildung finden und dauerhaft finanziell unabhängig sind. Damit dies gelingen kann, ist eine partnerschaftliche und verbindliche Zusammenarbeit mit Ihnen nötig.

Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wurde durch einen Kooperationsplan abgelöst. Der Kooperationsplan gibt Ihnen und Ihrer Integrationsfachkraft einen Überblick über das Ziel und die wesentlichen Schritte der Zusammenarbeit. Er ist möglichst konkret, kurz und übersichtlich und ermöglicht daher, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Falls nötig, kann bei der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans ein Schlichtungsverfahren vor Ort vermitteln.

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