Welche Sicherheitsstufe brauche ich?
Für die Nutzung einiger Online-Services auf jobcenter.digital wird eine bestimmte Sicherheitsstufe benötigt. Die Sicherheitsstufe 4 (Ausweissichtverfahren) beinhaltet alle weiteren Stufen.
Hinweis: Kundinnen und Kunden mit einer eingetragenen Betreuungsperson können die eServices von jobcenter.digital leider aktuell nicht nutzen. Bis auf Weiteres steht technisch noch kein Zugang für (gesetzliche) Betreuungspersonen als Vertretung für ihre Klienten zur Verfügung.
Online-Service | Sicherheitsstufe (Mindestanforderung) | weitere Voraussetzung | Identifikationsprüfung / Ausweissichtverfahren |
Hauptantrag Bürgergeld | 1 - E-Mail-bestätigt | Verifizierungsanruf (nur bei Neuregistrierung) | ja - vor erstmaliger Zahlbarmachung der Leistung |
Online-Arbeitsmarktprofil | 1 - E-Mail-bestätigt | ||
Weiterbewilligungsantrag Bürgergeld | 2 - PIN-Brief-bestätigt | ja - vor erstmaliger Zahlbarmachung der Leistung | |
Veränderungsmitteilung | 2 - PIN-Brief-bestätigt | ||
Postfachservice | 2 - PIN-Brief-bestätigt | ||
Online-Zustellung | 2 - PIN-Brief-bestätigt | Aktivierung im Benutzerkonto | |
Antragstellung Vermittlungsbudget | 3 - Neuer Personalausweis-bestätigt | ja - vor erstmaliger Zahlbarmachung der Leistung | |
Antragstellung Einstiegsgeld | 3 - Neuer Personalausweis-bestätigt | Freischaltung durch persönliche/n Ansprechpartner/in | ja - vor erstmaliger Zahlbarmachung der Leistung |