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Einmalige Leistungen

Einmalige Leistungen können gewährt werden z.B. für

  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
  • Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten. (Diese Leistungen können auch erbracht werden, wenn der allgemeine Bedarf zum Lebensunterhalt gedeckt ist und kein reguläres Bürgergeld-Verfahren besteht.)

Diese einmaligen Leistungen werden auf Antrag gesondert erbracht, sofern Sie ihren Bedarf aus eigenen Mitteln nicht voll decken können.