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Zweite Phase der Bürgergeld-Reform tritt am 1. Juli in Kraft

Ausgabejahr 2023
Datum 27.06.2023

Das Bürgergeld wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2023 eingeführt. Damit wurde die Grundsicherung an die Entwicklung des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen angepasst.

Nach den zu Jahresbeginn eingeführten neuen Regelsätzen werden nun der erweiterte Instrumentenkasten für Förderungen und der Kooperationsplan eingeführt.

Herr Elmar A. Windeler, Geschäftsführer des Jobcenters Salzgitter, erklärt dazu: „In der zweiten Phase der Bürgergeld-Reform verbessern sich die Arbeitsmarktchancen für unsere Kundinnen und Kunden.“

Die Bürgergeldbeziehenden können sich leichter qualifizieren und weiterbilden. Wir sind darauf vorbereitet und freuen uns über die Neuausrichtung. Die wertschätzende Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern war und ist uns stets ein wichtiges Anliegen. Wir haben auch bisher gut mit unseren Kundinnen und Kunden zusammengearbeitet.

Zu den neuen Chancen zählen die erweiterten Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildung und Qualifizierung, das neu eingeführte Weiterbildungsgeld und die ganzheitliche Betreuung.

Der Wegfall des Vermittlungsvorrangs verstärkt den Ansatz der beruflichen Weiterbildung.

So steht es unseren Kundinnen und Kunden zukünftig frei, sich als Alternative für eine kurzfristige Beschäftigungsaufnahme für eine langfristige Qualifizierung zu entscheiden. Auch die Freibeträge für ergänzend erzieltes Einkommen ändern sich, beispielsweise wird Einkommen aus beruflicher Ausbildung erst ab der Minijob-Grenze (520 Euro) berücksichtigt.

Der Kooperationsplan wird schrittweise bis Jahresende 2023 eingeführt

Der rechtsunverbindliche Kooperationsplan ersetzt die bisherige Eingliederungsvereinbarung und fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kundinnen und Kunden und dem Jobcenter. Im Kooperationsplan werden die nächsten Schritte gemeinsam vereinbart.

Mit dem Bürgergeld werden die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Weiterbildung und Qualifizierung stärker in den Fokus gerückt.

Bereits zum Jahreswechsel wurden das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld formal durch das Bürgergeld ersetzt. In der ersten Phase wurden die Regelsätze erhöht und eine Karenzzeit rund um Vermögen und Wohnen eingeführt. Eine neue Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro sorgt zudem dafür, dass Jobcenter Kleinstbeträge nicht mehr zurückfordern müssen. 

„Der Start des Bürgergeldes zum 01.01.2023 ist gut gelungen. Vor uns liegt nun wieder eine große Herausforderung, aber auch eine große Chance, sowohl für unsere Kundinnen und Kunden, als auch für uns als Organisation“, erläutert Geschäftsführer Elmar A. Windeler.