Hinweis zum neuen Bürgergeld

Ausgabejahr 2022
Datum 05.12.2022

Das Bürgergeld wird mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2023 eingeführt und die Grundsicherung an die Entwicklung des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen angepasst.

Generell begrüßen wir die Neuausrichtung. Die wertschätzende Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern ist und war uns stets ein wichtiges Anliegen. Wir haben auch bisher gut mit unseren Kundinnen und Kunden zusammengearbeitet. Mit den neuen Möglichkeiten können wir die betroffenen Menschen jedoch noch besser bei der gemeinsam entwickelten Eingliederungsstrategie unterstützen.

Der Vermittlungsvorrang in Arbeit gilt nicht mehr. Stattdessen sollen geringqualifizierte Kundinnen und Kunden auf dem Weg zu einer beruflichen Weiterbildung unterstützt werden, um ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu öffnen.   

Die bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Jobcenters Salzgitter bleiben weiterhin für die Betreuung und Beratung zuständig. Auch die Telefonnummern und Mailadressen sowie bekannte Team-Postfächer behalten ihre Gültigkeit.

Mit dem Bürgergeld werden die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung stärker in den Fokus gerückt.

Das Bürgergeld wird in zwei Schritten umgesetzt. In einem ersten Schritt zum 01.Januar 2023 greifen die höheren Regelsätze und die Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro bei Rückforderungen. Der zweite Schritt folgt zum 01.Juli 2023.

Wie hoch sind die Regelsätze im Bürgergeld?

Für Alleinstehende erhöht sich der Regelsatz zum 01. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro, für nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren (im Haushalt der Eltern lebend) erhöht sich der Betrag auf 402 Euro, für Kinder beziehungsweise Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr (14 -17 Jahren) auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.

Die erhöhten Regelsätze werden wir pünktlich zum Jahreswechsel auszahlen. Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt.

Kundinnen und Kunden des Jobcenters brauchen keinen neuen Antrag zu stellen. Die Leistungen laufen ganz normal weiter. Endet jedoch der laufende Bewilligungsabschnitt, ist – wie bereits in der Vergangenheit – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

Die Anträge, Bescheide und Anschreiben werden im Hinblick auf die rechtlichen Änderungen sowie die Bezeichnung Bürgergeld nach und nach umgestellt, behalten aber im Wesentlichen zunächst ihre bekannte Form.