Schlichtungsverfahren im Jobcenter Salzgitter
Im Rahmen der Bürgergeldreform ist ab dem 01.07.2023 gemäß § 15a SGB II bei Nichteinigkeit über den Kooperationsplan das Schlichtungsverfahren durchzuführen.
Dabei haben beide Parteien (Kunde/-in und persönlicher Ansprechpartner/-in) die Möglichkeit das Schlichtungsverfahren anzustoßen.
Unsere Kundinnen und Kunden werden im Rahmen des Beratungsgesprächs von Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin/ Ihrem persönlichen Ansprechpartner (pAp-in/pAp) über das Schlichtungsverfahren informiert. Die Dokumentation im Beratungsvermerk erfolgt durch den persönlichen Ansprechpartner/-in (pAp/pAp-in).
Kommt es im Rahmen der Erstellung des Kooperationsplans nicht zu einer Einigung und die Kundin bzw. der Kunde ist mit dem Schlichtungsverfahren einverstanden, leitet die pAp-in bzw. der pAp die Schlichtung ein.
Zweite Phase der Bürgergeldreform
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
die zweite Phase der Bürgergeld-Reform tritt am 1. Juli in Kraft.
Nach den zu Jahresbeginn eingeführten neuen Regelsätzen werden nun der erweiterte Instrumentenkasten für Förderungen und der Kooperationsplan eingeführt.
In der zweiten Phase der Bürgergeld-Reform verbessern sich die Arbeitsmarktchancen für Sie, denn die Bürgergeldbeziehenden können sich leichter qualifizieren und weiterbilden. Wir sind darauf vorbereitet und freuen uns über die Neuausrichtung.
Zu den neuen Chancen zählen die erweiterten Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildung und Qualifizierung, das neu eingeführte Weiterbildungsgeld und die ganzheitliche Betreuung.
Der Wegfall des Vermittlungsvorrangs verstärkt den Ansatz der beruflichen Weiterbildung.
So steht es Ihnen zukünftig grundsätzlich frei, sich als Alternative zu einer kurzfristigen Beschäftigungsaufnahme für eine langfristige Qualifizierung zu entscheiden.
Auch die Freibeträge für ergänzend erzieltes Einkommen ändern sich, beispielsweise wird Einkommen aus beruflicher Ausbildung erst ab der Minijob Grenze (520 Euro) berücksichtigt.
Der Kooperationsplan wird schrittweise bis Jahresende 2023 eingeführt
Der rechtsunverbindliche Kooperationsplan ersetzt die bisherige Eingliederungsvereinbarung und fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Im Kooperationsplan werden die nächsten Schritte gemeinsam mit Ihnen vereinbart.
Mit dem Bürgergeld werden die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Weiterbildung und Qualifizierung stärker in den Fokus gerückt.
Bereits zum Jahreswechsel wurden das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld formal durch das Bürgergeld ersetzt. In der ersten Phase wurden die Regelsätze erhöht und eine Karenzzeit rund um Vermögen und Wohnen eingeführt. Eine neue Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro sorgt zudem dafür, dass Jobcenter Kleinstbeträge nicht mehr zurückfordern müssen.
Die wertschätzende Zusammenarbeit mit Ihnen war und ist uns stets ein wichtiges Anliegen.
Ihr Jobcenter Salzgitter
Einführung des Bürgergeldes
Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
das Bürgergeld wird in zwei Schritten umgesetzt. In einem ersten Schritt zum 01. Januar 2023 greifen die höheren Regelsätze und die Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro bei Rückforderung. Der zweite Schritt folgt zum 01. Juli 2023.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, werden Sie auch Bürgergeld bekommen. Hierfür müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.
Die Regelsätze werden zum 01.Januar 2023 wie folgt erhöht:
Für Alleinstehende erhöht sich der Regelsatz zum 01. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro, für nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren (im Haushalt der Eltern lebend) erhöht sich der Betrag auf 402 Euro, für Kinder beziehungsweise Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr (14-17 Jahren) auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.
Die angepassten Regelsätze werden automatisch an Sie ausgezahlt. Endet jedoch bei Ihnen der laufende Bewilligungsabschnitt, ist – wie bereits in der Vergangenheit – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.
Wenn Sie an Maßnahmen wie zum Beispiel Weiterbildungen teilnehmen, laufen diese nach Einführung des Bürgergeldes wie gewohnt weiter.
Sie behalten auch Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Jobcenter.
Alle unsere eServices können Sie weiterhin nutzen.
Die Anträge, Bescheide und Schreiben des Jobcenters werden im Hinblick auf die rechtlichen Änderungen sowie die Bezeichnung Bürgergeld nach und nach umgestellt, behalten aber im Wesentlichen zunächst ihre bekannte Form.
Es kann vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Bürgergeldes noch Dokumente mit dem Begriff Arbeitslosengeld II erhalten.
Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Bürgergeld umgestellt sind.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Jobcenter Salzgitter
Einführung von jobcenter.digital
Sie können Arbeitslosengeld II ab 18.10.2021 online beantragen: Sie werden Schritt für Schritt durch den Online Antrag geführt. Ihnen werden nur Fragen gestellt, die für Ihre persönliche Lebenssituation wichtig sind. Sie erhalten hilfreiche Erläuterungen zu allen Informationen, die wir von Ihnen benötigen. Einige Angaben erfordern Nachweise, die Sie ebenfalls online hochladen können. Damit Sie Arbeitslosengeld II online beantragen können, benötigen Sie ein Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit (BA ). Verfügen Sie bereits über ein BA Benutzerkonto, können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden und den Antrag starten. Falls Sie noch kein BA Benutzerkonto haben, werden Sie zu einer Seite weitergeleitet, auf der Sie sich für ein Benutzerkonto registrieren können.
Wichtige Kundeninformation!
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Die Mitarbeitenden des Jobcenters Salzgitter bieten Ihnen persönliche Vorsprachen zu Einladungsterminen an.
Beratungsgespräche erfolgen weiterhin ausschließlich unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln. Kundinnen und Kunden sowie unsere Mitarbeitenden sollten bei Einlass in das Dienstgebäude einen medizinischem Mund-/Nasenschutz tragen.
Ihre Kundenanliegen können Sie jedoch auch digital über die bereits bekannten Zugangsmöglichkeiten übermitteln. Nutzen Sie unser Dienstleistungsangebot jobcenter.digital oder senden Sie Ihre Anliegen schriftlich, per Mail an Jobcenter-Salzgitter@jobcenter-ge.de.
Sollten Sie Fragen haben oder den vereinbarten Termin aus wichtigen persönlichen Gründen nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter Salzgitter unter der Hotline 05341 868 444 (Kundenbüro im Jobcenter) oder an das Servicecenter unter 05341 868 480.
Kundinnen und Kunden, die an einer beruflichen Weiterentwicklung interessiert sind und Fragen zu Möglichkeiten der Qualifizierung oder der Umsetzung haben, können gerne über die oben genannte Hotline des Kundenbüros Kontakt zu den Mitarbeitenden des Jobcenters aufnehmen.
Am Eingang des Jobcenters Salzgitter (Lichtenberger Str. 2a), erreichen sind uns zu folgenden Zeiten (für kurze Anliegen) persönlich.
Montag – Freitag
von 08:00 – 12:00 Uhr und zur Vorsprache mit persönlichem Termin
Donnerstag
Von 14:00 - 18:00 Uhr nur für Beschäftigte und mit persönlichem Termin
Wir sind für Sie da!
Ihr Jobcenter Salzgitter
Einführung des Postfachservice
Das Jobcenter Salzgitter führt zum 01.04.2020 für seine Kundinnen und Kunden einen neuen zusätzlichen Kommunikationskanal ein - den sogenannten Postfachservice.
Dieser Service ermöglicht es, direkt mit dem Jobcenter Salzgitter in Kontakt zu treten und Nachrichten, sowie Änderungen über den elektronischen Weg mitzuteilen.
Ursprünglich war die Einführung erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant. Der Termin zum Start wurde jedoch wegen der aktuell eingeschränkten Erreichbarkeit vorgezogen.