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Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Logo der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat viele Internet-Seiten.

Hier geht es um die Internet-Seite:

Logo Jobcenter

www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/IhrJobcenter

Jeder soll die Internet-Seite gut nutzen können.

Computer

Also zum Beispiel auch

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Das heißt:
Die Internet-Seite muss barrierefrei sein.

 

Blatt mit Regeln

Es gibt Regeln für barrierefreie Internet-Seiten.

Wir wollen uns an alle Regeln halten.

Dafür machen wir eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Wir erklären damit:

Gut gelaunter Mensch, der ein Magazin liest

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
  • Welche Barrieren gibt es noch?
  • Auf welchen Teilen von der Internet-Seite darf es noch Barrieren geben?

Die wichtigsten Infos aus der Erklärung stehen hier in Leichter Sprache.

So halten wir uns an die Regeln

Diese Gesetze sind wichtig für die Barrierefreiheit:

Gesetzbuch

  • Behindertengleichstellungsgesetz.
    Der kurze Name ist: BGG.
  • Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung.
    Der kurze Name ist: BITV 2.0.

Wir achten auf die Regeln aus diesen Teilen von den Gesetzen:

  • Paragraf 3 Absatz 1 bis 4 BITV 2.0
  • Paragraf 4 BITV 2.0
  • Paragraf 12d BGG

 

Mann kontrolliert anhand einer Liste

Ein fremdes Büro prüft mit einem Test, ob wir die Regeln einhalten.

Der Test heißt: BITV 2.0-Test.

Das Ergebnis vom Test ist:

Wir halten die Regeln zum Teil ein.

 

Alle Menschen sollen die Infos auf unserer Internet-Seite gut nutzen können.

Hand mit nach oben zeigenden Daumen

Das ist uns sehr wichtig.

Unsere Internet-Seite soll ganz barrierefrei werden.

Daran arbeiten wir immer weiter.

Barrieren melden:
Sie können sich beschweren
Ein Mann beschwert sich bei einem anderen

Sie nutzen die Internet-Seite.

Aber vielleicht können Sie das nicht richtig, weil es noch Barrieren gibt.

Zum Beispiel:

  • Sie können nicht alles gut erkennen.
  • Sie verstehen nicht alles.

Dann können Sie sich beschweren.

Ein Computer-Monitor zeigt ein Formular im Internet.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Kontaktformular.

Bitte schreiben Sie Ihre Kontakt-Daten in das Kontaktformular.

Dann können Sie auf unserer Internet-Seite Ihre Beschwerde schicken.

Schlichtungsverfahren:
Was macht die Schlichtungsstelle?
Logo der Schlichtungsstelle

Vielleicht haben Sie sich schon beschwert.

Aber auf der Internet-Seite gibt es immer noch Barrieren.
Dann können Sie sich bei einer anderen Stelle beschweren.
Die Stelle heißt: Schlichtungsstelle.
Mehr Infos zur Schlichtungsstelle stehen in diesem Teil vom Gesetz: Paragraf 16 BGG.

Vermittlerin versucht zwischen zwei Personen zu vermitteln

Vielleicht haben Sie mit uns einen Streit wegen den Barrieren auf unserer Internet-Seite.

Die Schlichtungsstelle soll beim Streit helfen.

Das nennt man: Schlichtungsverfahren.

Dann müssen Sie und wir nicht vor Gericht gehen.

 

Frau mit erhobenen Zeigefinger

Das Schlichtungsverfahren kostet kein Geld.

Sie brauchen keinen Anwalt.

Mehr Infos stehen auf der Internet-Seite von der Schlichtungsstelle.

Post-Adresse
Offenes Couvert, in das ein Brief gesteckt wird.

Das ist die Post-Adresse von der Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon-Nummer, Fax und E-Mail-Adresse
Tastentelefon

Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527 2901
E-Mail: E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

 

Der Text in Leichter Sprache ist von:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.

Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.