Einmalige Leistungen

Was kann ich gesondert beantragen?

  • Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
  • Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
  • Anschaffung und Reparatur von medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten

Umfang der Leistungen:

  • als Geldleistung oder Sachleistung (Gutschein/e)
  • in der Regel als Pauschalbetrag

Die aktuelle Richtlinie des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über Pauschalbeträge für einmalige Beihilfen finden Sie hier.

Richtlinie einmalige Beihilfe (PDF, 22KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Antragsverfahren:

  • schriftlicher Antrag unter Verwendung unserer Formulare
  • Begründung zur Notwendigkeit
  • Kostenvoranschläge

Was gibt es noch?

  • Darlehen in besonderen Lebenslagen (Notlage, Einzelfall)
  • Darlehen bei zu erwartenden Einnahmen

Nutzen Sie für Fragen und zur Antragstellung gern den Postfachservice unter www.jobcenter.digital