Ortsabwesenheit


Wenn Sie sich nicht an Ihrem Wohnort oder in der Nähe Ihres zuständigen Jobcenters aufhalten oder verreisen (innerhalb oder außerhalb Deutschlands), sind Sie für uns nicht erreichbar. Sie sind gesetzlich verpflichtet, uns rechtzeitig vorher darüber zu informieren und unsere Zustimmung einzuholen, wenn Sie für uns nicht erreichbar sind.

  • Solange Sie für längstens 3 Wochen im Kalenderjahr mit unserer Zustimmung nicht erreichbar sind, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld und sind krankenversichert.
    Wichtig: Unsere Zustimmung muss vor Reisebeginn erfolgen.
  • Sobald Sie länger als 3 Wochen nicht erreichbar sind, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr. Lassen Sie sich beraten und klären Sie vor jeder Reise mit uns, was Sie beachten müssen, wenn Sie nicht erreichbar sind – so vermeiden Sie finanzielle Nachteile.
  • Wenn Sie ohne unsere Zustimmung nicht erreichbar sind, haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld. Das bedeutet: Sie erhalten keine Zahlung mehr und müssen ggf. Geld zurückzahlen. Auch Ihre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung endet, wenn Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr haben. Sprechen Sie daher jede Reise oder sonstige Abwesenheit unbedingt im Vorfeld mit uns ab!


Zustimmung zur Nichterreichbarkeit anfragen

Ihre Reise bzw. Abwesenheit können Sie online mit uns abstimmen!
Füllen Sie dazu das Formular „Anfrage zur Nicherreichbarkeit“ aus und senden Sie es über den Postfachservice von jobcenter.digital zu.

Beachten Sie bitte: Bei bestimmten Gründen der Nichterreichbarkeit müssen Sie uns mitteilen, wie wir mit Ihnen während Ihrer Abwesenheit Kontakt aufnehmen können.