FAQ - häufig gestellte Fragen

Fragen, die uns häufig begegnen und unsere Antworten darauf. Falls darüber hinaus noch Klärungsbedarf besteht, gibt Ihnen Ihr/e Arbeitsvermittler/in gern Auskunft.

  • Ich bin krank und kann nicht zu meinem Termin im Jobcenter erscheinen.
    Wie soll ich mich verhalten?
    Teilen Sie uns umgehend mit, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen können. Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine so genannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Bitte achten Sie darauf, dass diese Krankschreibung innerhalb von 3 Werktagen bei uns im Jobcenter eingeht, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
  • Ich habe ein Stellenangebot erhalten, das nicht meinen Erwartungen entspricht.
    Muss ich es annehmen?
    Grundsätzlich gilt die Regel, dass Ihnen alle Tätigkeiten zugemutet werden können, zu denen Sie körperlich, geistig und seelisch in der Lage sind. Konkrete Fragen zu Ihren Stellenangeboten beantwortet Ihnen Ihr/e Arbeitsvermittler/in. Vereinbaren Sie am besten umgehend einen Termin.
  • Ich soll zur Probe arbeiten. Was muss ich beachten?
    Kontaktieren Sie vor Beginn der geplanten Tätigkeit Ihren/Ihre Arbeitsvermittler/in. Er wird alles Weitere mit Ihnen klären.
  • Muss ich dem Jobcenter mitteilen, wenn ich für ein paar Tage verreise?
    Jede so genannte „Ortsabwesenheit“ müssen Sie vorher mit Ihrem/Ihrer Arbeitsvermittler/in absprechen. Im Versäumnisfall können Ihnen finanzielle Nachteile entstehen.
  • Welche Fördermöglichkeiten kann ein Arbeitgeber bzw. eine Arbeitgeberin erhalten,
    wenn er mich einstellt?
    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einer Arbeitgeberin bzw. einem Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt zu gewähren, wenn er Sie einstellt. Da dies jedoch immer nur für den Einzelfall entschieden werden kann, kontaktieren Sie bitte Ihren/Ihre Arbeitsvermittler/in.
  • Ich habe eine Einstellungszusage, mein Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin will mir aber nur den Mindestlohn zahlen.
    Wie soll ich davon leben?
    Falls Sie Ihren Lebensunterhalt durch Ihr Einkommen alleine nicht bestreiten können, gewährt Ihnen das Jobcenter auch weiterhin zusätzlich Bürgergeld. Unsere Leistungsabteilung prüft Ihren Anspruch. Die Höhe der Zuzahlung orientiert sich an Ihrem Bedarf.
  • Was ist ein Kooperationsplan?
    Wir schließen mit jedem Kunden, der Bürgergeld erhält, einen Kooperationsplan ab. In dieser gemeinsamen Erklärung halten wir fest, was Sie unternehmen wollen, um Ihre Ziele zu erreichen – z.B. die Arbeitsaufnahme. Auch die Schritte, die von Seiten des Jobcenters nötig sind, um Sie bei der Arbeitssuche bzw. der Wiedereingliederung in Arbeit zu unterstützen, werden darin notiert.