Jobcenter Passau Land

Das Jobcenter Passau Land ist eine gemeinsame Einrichtung (gE) der Träger Bundesagentur für Arbeit und Lanratsamt Passau. Diese Zusammenarbeit von Agentur für Arbeit und kommunalem Träger gewährleistet eine bürgerfreundliche Leistungsgewährung "aus einer Hand".

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Die Bundesagentur für Arbeit ist zuständig für alle übrigen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende:

  • arbeitsmarktbezogene Eingliederung (Beratung, Vermittlung, Förderung von Maßnahmen zur Integration in Arbeit)
  • Sicherung des Lebensunterhaltes (Bürgergeld, Mehrbedarf)
  • Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

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In den gemeinsamen Einrichtungen teilen sich die kommunalen Träger und die Bundesagentur für Arbeit die Zuständigkeit über die zu erbringenden Leistungen. Die kommunalen Träger sind zuständig für folgende Leistungen:

  • Unterkunft und Heizung
  • Kinderbetreuung, Schuldner- und Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, soweit sie zur Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich ist
  • Besondere Leistungen, z.B. Erstausstattung für die Wohnung, für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt oder auch Anschaffung und Reparaturen orthopädischer Schuhe
  • Bildungs- und Teilhabeleistungen

Wappen Landkreis Passau

Zusatzinformationen

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