Leistungsarten

Das Bürgergeld setzt sich abhängig vom individuellen Bedarf aus folgenden Bestandteilen zusammen:

Regelbedarfe für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und nicht erwerbsfähige Angehörige (§§ 19, 20 und 23 SGBII)

Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGBII)

Mehrbedarfe (§§ 21 und 23 SGBII)

Einmalige Bedarfe (§ 24 Abs.3 SGBII)

Bedarfe für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGBII)

Kranken- und Pflegeversicherung