Bildung und Teilhabe

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen hilfebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Für die Familien im Leistungsbezug beim Jobcenter Passau Land, werden auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erbracht, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Erklärvideo: Bildung_und_Teilhabe_Allgemein

Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählen:

  • ein- oder mehrtägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten): Klassenfahrt
  • der persönliche Schulbedarf (zu Beginn des Schuljahres im August in Höhe von 130 Euro und im folgenden Februar in Höhe von 65 Euro; insgesamt 195 Euro pro Kind pro Schuljahr): Schulbedarf
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten- auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen): Schülerbeförderung
  • Lernförderung (angemessene Kosten): Lernförderung
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten): Mittagsverpflegung
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich): Soziale_und_kulturelle_Aktivitäten

Wo können Sie die Leistungen beantragen?

Familien, die Sozialhilfe oder Leistungen nach dem §2 Asylbewerbergesetz erhalten, wenden sich bitte an das für sie zuständige Sozialamt.

Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, wenden sich bitte an die für sie zuständige Wohngeldstelle.

Familien im Landkreis Passau, die Bürgergeld erhalten, stellen Ihren Antrag beim Jobcenter Passau Land.

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Bildungspaket/Anlaufstellen/Bayern/bayern.html

Zusatzinformationen

www.jobcenter.digital

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