Antragstellung

Das Jobcenter Passau Land unterstützt Sie, wenn Sie länger ohne Beschäftigung sind, keinen Anspruch auf Arbeitslosgengeld haben oder Ihr Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht und Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Landkreis Passau liegt.

Damit Sie Bürgergeld erhalten können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Haben Sie noch nie Leistungen beim Jobcenter Passau Land bezogen, müssen Sie einen sog. Erstantrag stellen. Dies gilt auch, wenn Sie bereits einmal Leistungen beim Jobcenter Passau Land bezogen haben, aber eine Leistungsunterbrechung von mehr als sechs Monaten vorliegt.

Für die persönliche Arbeitslosmeldung oder Bürgergeld-Antragstellung ist - während den Öffnungszeiten oder auf Termin - eine Vorsprache bei unseren Liegenschaften in Vilshofen, Passau und Pocking möglich.

Für Fragen zum Erstantrag auf Bürgergeld steht Ihnen unsere Leistungsabteilung (Neuantragsservice) gerne zur Verfügung. Sobald Sie Ihren Antrag vollständig ausgefüllt haben, reichen Sie diesen bitte zeitnah postalisch oder sehr gerne online ein.

Bürgergeld_online_beantragen

Beziehen Sie aktuell Leistungen vom Jobcenter Passau Land oder waren Sie trotz einer Unterbrechung innerhalb der letzten sechs Monate im Leistungsbezug, ist ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

Der Weiterbewilligungsantrag ist rechtzeitig vor Ablauf Ihres laufenden Bewilligungszeitraums notwendig, damit Sie Ihren Lebensunterhalt durchgehend sicherstellen können. Wir übersenden Ihnen hierzu in der Regel ein entsprechendes Erinnerungsschreiben, damit Sie ca. 5-6 Wochen Zeit haben, die Unterlagen fristgerecht einzureichen.

Anhand Ihrer Angaben im Rahmen der Antragstellung auf Weiterbewilligung prüft das Jobcenter Passau Land, ob und in welcher Höhe Bürgergeld weitergezahlt werden kann. Ihre Angaben im Weiterbewilligungsantrag müssen Sie mit entsprechenden Nachweisen belegen (zum Beispiel mit aktuellen Einkommensnachweisen). Stellen Sie den Antrag am besten online, da Sie beispielsweise alle Nachweise direkt online hochladen und mit übersenden können. Dadurch entstehen bei Ihnen keine Druck- oder Portokosten.

Bürgergeld_online_verlängern

Zusatzinformationen

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