Fördermöglichkeiten

Für Ihren beruflichen (Wieder-) Einstieg können umfangreiche Fördermöglichkeiten erbracht werden. Lassen Sie sich von Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin/Ihrem persönlichen Ansprechpartner beraten.

 Fördermöglichkeiten sind beispielsweise:

  •  finanzielle Unterstützung im Bewerbungsprozess (z.B. bei den Bewerbungskosten oder Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen) - die Förderung aus dem Vermittlungsbudget kann im Rahmen einer finanziellen Hilfe zur Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgen
  • Übernahme von Weiterbildungs- und Qualifizierungskosten - um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen bzw. die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und durch den Strukturwandel bedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden
  • Übernahme von Kosten für Maßnahmen, die Sie auf eine (neue) beruflichte Tätigkeit vorbereiten und so Ihre Chancen am Arbeitsmarkt erhöhen - besonders Maßnahmen in einem Betrieb („Probearbeiten“) erhöhen Ihre Chancen am Arbeitsmarkt, da sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Möglichkeiten haben, den Arbeitsplatz bzw. den künftigen Mitarbeiter kennenzulernen
  • Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Gewährung von Einstiegsgeld bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Selbständigkeit
  • Das Teilhabechancengesetz sieht zwei Instrumente zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung am allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt vor:

1. Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (nach §16e SGB II)

Dabei handelt es sich um einen Lohnkostenzuschuss zur Förderung sozialversicherungspflichtiger (ohne Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung) Beschäftigung. Unterstützt wird die Beschäftigung durch ein flankierendes Angebot einer sogenannten ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung. Langfristiges Ziel ist die Aufnahme einer ungeförderten Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt.

2. Teilhabe am Arbeitsmarkt (nach § 16i SGB II)

Hierbei geht es um die Förderung sehr arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser im Rahmen einer längerfristigen, sozialversicherungspflichtigen (ohne Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung) öffentlich geförderten Beschäftigung mit Lohnkostenzuschüssen. Während der Förderung werden eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, Weiterbildung und betriebliche Praktika ermöglicht. Vorrangiges Ziel ist die Eröffnung von Teilhabechancen, aber auch der Übergang in eine ungeförderte Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt.

Fragen Sie bitte Ihren Ansprechpartner, ob und welche Förderung für Sie in Betracht kommt.