Neue Zuständigkeitsregelungen im Leistungsbereich ab dem 15.02.2024

Ausgabejahr 2024
Datum 25.01.2024

 

Neue Zuständigkeitsregelungen im Leistungsbereich

Aufgrund der Rechtsänderungen der letzten Jahre wird ab dem 15.02.2024 der Leistungsbereich des Jobcenters Neumünster neu organisiert. Die bisherige Trennung in die Sachbearbeitung von Jugendlichen unter 25 Jahren und Kundinnen und Kunden ab 25 Jahren wird beendet. Im Rahmen der Neuorganisation kann es dazu kommen, dass Kundinnen und Kunden im Leistungsbereich eine neue Ansprechpartnerin oder einen neuen Ansprechpartner erhalten.

Die Aufteilung auf die drei Leistungsteams erfolgt nach dem Nachnamen des/der Antragstellenden ab dem 15.02.2024 wie folgt:

Team 503 (2. Etage)      A – Jo

Team 501 (1. Etage)      Jp – Oc

Team 505 (3. Etage)      Od – Z

Der Zuständigkeitswechsel hat keinen Einfluss auf die laufende Leistungsgewährung. Die Zuständigkeit der Integrationsfachkräfte ändert sich nicht.

Der Leistungsbereich ist aufgrund der Neuorganisation am 15.02.2024 für den Publikumsverkehr geschlossen. Für Notfälle ist die Vorsprache in der Eingangszone oder der Anruf unter der Telefonnummer 5586-200 möglich.