Wenn Sie in Deutschland leben, ist es wichtig, dass Sie Deutsch sprechen.
So können Sie eine qualifizierte Arbeit finden, Anträge ausfüllen, Ihre Kinder in der Schule unterstützen oder neue Menschen kennen lernen. Außerdem sollten Sie einige Dinge über Deutschland wissen, zum Beispiel über Geschichte, Kultur und die Rechtsordnung.
Das Jobcenter Mühldorf unterstützt Sie dabei!
...mit:
frühzeitige und individuelle Arbeitsmarktberatung für Asylbewerber
Feststellung des notwendigen Sprachkursbedarfes
Feststellung der notwendigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen
Leistungsgewährung Arbeitslosengeld II für anerkannte Asylbewerber
Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
Arbeitsvermittlung
Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern
Spracherwerb
Integrationskurs (Alphabetisierung und Spracherwerb bis B1)
Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60 a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG können an einem Integrationskurs teilnehmen. Informationen zu Aufbau und Ablauf der Integrationskurse finden Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Eine Verpflichtung/Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs bekommen Sie von Ihrem Arbeitsvermittler beim ersten Gespräch.
Nach Abschluss des Integrationskurses können die Sprachkenntnisse im Berufsbezogenen Deutschkurs verbessert werden. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finden Sie eine Übersicht über die Voraussetzungen, welche für eine Teilnahme zwingend erforderlich sind, sowie eine Übersicht über Spezialmodule für Erziehende, Jugendliche oder Berufstätige.
Arbeit in Deutschland
Der Weg in Arbeit und Ausbildung ist für Migranten oft anders als für Menschen ohne Migrationshintergrund. Wichtig für eine dauerhafte Anstellung bei einem Arbeitgeber sind der Erwerb der Deutschen Sprache auf einem Niveau, das der gewünschten Zieltätigkeit entspricht, und die Anerkennung der erworbenen schulischen und beruflichen Kompetenzen, sowie die Anpassung dieser an den Arbeitsmarkt in Deutschland.
Zur Ausübung der gewünschten Tätigkeit benötigen Sie, abhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus, ggf. eine Arbeitserlaubnis. Informationen darüber, welche Tätigkeiten Sie mit dem in Ihren Ausweispapieren ausgewiesenem Aufenthaltsstatus ausüben dürfen, erhalten Sie Ihrer zuständigen Ausländerbehörde (im Landkreis Mühldorf beim Landratsamt Mühldorf am Inn).
Sprechen Sie Ihren Arbeitsvermittler auf Ihre Qualifizierung an!
Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifizierungen
Für Migranten kann die Anerkennung von mitgebrachten beruflichen Qualifikationen für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle spielen. Teilweise ist die berufliche Anerkennung sogar eine zwingende Voraussetzung, um in bestimmten Berufen arbeiten zu dürfen.
Wie können Sie eine solche Berufsanerkennung erhalten?
Auf der Website von „Anerkennung in Deutschland" finden Sie umfassende Informationen und Serviceangebote. Außerdem erhalten Sie im Jobcenter weitere Informationen zu ihrer Anerkennungsberatung.
Sprechen Sie Ihren Arbeitsvermittler darauf an.
Erstausbildung
Sie wollen eine Ausbildung machen? Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter helfen Ihnen, eine Ausbildungsstelle zu finden. Melden Sie sich zu einem persönlichen Gespräch an. Ihre persönlichen Wünsche und Fähigkeiten werden besprochen. Sie bekommen Informationen über gesuchte Berufe in Deutschland und darüber, welche Ausbildung zu Ihnen passt. Sie erfahren dann, wo Sie sich bewerben können. Die Agentur für Arbeit kann Ihnen auch Alternativen vorschlagen, wenn Sie keine Ausbildung finden. Beispielsweise gibt es geförderte Praktika bei Arbeitgebern.
Hilfreiche Links
Integrationskurse (Übersicht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge)
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