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Mehrbedarf für Schulbücher, Leihgebühren und Arbeitshefte

Mehrbedarf für Schulbücher, Leihgebühren, Arbeitshefte (§ 21 Absatz 6a SGB II)

Kosten für die Schulbücher inklusive der Leihgebühren und für Arbeitshefte können als Mehrbedarf übernommen werden. Dazu müssen Sie den Bücherzettel einzureichen. Dies können Sie einfach über Jobcenter-Digital machen. (zu unserem Postfachservice klicken Sie bitte HIER)
Wichtiger Hinweis: Sofern Sie Schulbücher kaufen, die ausgeliehen werden können, kann der Kaufpreis nicht erstattet werden.