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Mietrückstände

Mietrückstände können Sie als Leistungsbezieherin oder Leistungsbezieher vor erhebliche Schwierigkeiten stellen. Viele Vermieterinnen und Vermieter tolerieren keinerlei Zahlungsverzögerungen und können Ihnen die Wohnung in solchen Fällen kündigen.

Wenn es zu Problemen bei der Zahlung Ihrer Miete kommt, raten wir Ihnen dringend, sich schnellstmöglich bei uns zu melden. Um eine möglicherweise drohende Wohnungslosigkeit zu vermeiden, kann das Jobcenter unter Umständen bestehende oder entstehende Mietschulden übernehmen. Eine Mietschuldenübernahme durch das Jobcenter müssen Sie jedoch beantragen. Die Übernahme erfolgt in der Regel nur, wenn diese gerechtfertigt ist und beispielsweise der Wohnungsverlust droht. Auch ist es für die Übernahme wichtig, dass der Wohnraum angemessen ist.