Miete, Heiz- & Betriebskosten
Miete, Heiz- und Betriebskosten werden vom Jobcenter in tatsächlich zu zahlender Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind.
Die Beurteilung ob ein Wohnraum als angemessen gilt, richtet sich nach dem Einzelfall und den individuellen Verhältnissen. Die Angemessenheitsgrenzen legt der Landkreis Mansfeld-Südharz fest.
In Mansfeld-Südharz gelten aktuell folgende Regelungen für angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung:
Informationsblatt zu den angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung
Heiz- und Betriebskostenabrechnung:
Wenn Sie Heiz- und Betriebskostenabrechnungen erhalten, reichen Sie diese umgehend nach Erhalt ein, damit das Jobcenter die Übernahme prüfen kann. Bitte prüfen Sie vorher unbedingt, ob Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin die Abrechnung fristgerecht zugesandt hat und ob die Abrechnung korrekt ist!
Folgende Möglichkeiten haben Sie, um die Heiz- und Betriebskostenabrechnung einzureichen:
- Bequem per Online-Nachricht
- Postalisch an Jobcenter Mansfeld-Südharz, PF 10 11 05, 06511 Sangerhausen
- Als Einwurf in einen unserer Briefkästen