Arbeitsaufnahmen können mit Zuschüssen zur Eingliederung gefördert werden
Ausgabejahr
2024
Datum
17.05.2024
Fachkräftemangel und offene Stellen - trotzdem finden viele Arbeitssuchende keinen passenden Arbeitsplatz. Denn viele Unternehmen suchen erst einmal nach dem idealen Mitarbeiter. Jung und dynamisch, einschlägige Berufserfahrung und ausreichend qualifiziert. Dabei wird das Potenzial von geringqualifizierten Arbeitskräften, älteren oder behinderten Menschen und auch Quereinsteigern oft übersehen. Doch gerade diese Menschen bringen Lebenserfahrung mit, wollen arbeiten und sind motiviert, flexibel und lernbereit.
Natürlich entstehen den Unternehmer bei der Einarbeitung von Quereinsteigern zunächst Kosten für die Unterweisung und Qualifizierung. Das Jobcenter Landeshauptstadt kann nicht nur die Kosten für möglicherweise notwendige Qualifizierungen übernehmen, sondern bieten Arbeitgebern auch einen Lohnkostenzuschuss während der Einarbeitungszeit an.
Franka Bahrs, Teamleiterin beim gemeinsamen Arbeitgeber-Service, rät: „Versuchen Sie es mit neuem Personal, dem noch etwas Berufserfahrung fehlt, das dafür aber gut ins Unterneh-men passt. Nach meiner Erfahrung lohnt sich das! Viele Unternehmen sind positiv überrascht von der Motivation ihrer neuen Mitarbeitenden. Erfahrungsgemäß halten diese den Unternehmen auch länger die Treue. Auf diese Weise profitieren beide Seiten.“
Unternehmen, die einem Bürgergeldempfänger die Chance zum beruflichen Einstieg geben, können einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts für bis zu 12 Monate erhalten. Für Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Förderdauer von bis zu 36 Monaten möglich. Bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen können zudem weitere Zuschüsse gezahlt werden. Der Zuschuss wird für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gewährt und soll helfen, die notwendige Einarbeitung zu gewährleisten. Der Antrag ist vor dem Abschluss des Arbeitsverhältnisses zu stellen.
Neugierig geworden? Dann rufen Sie die Arbeitgeber-Hotline (0800) 4 5555 20 des ge-meinsamen Arbeitgeber Service von Agentur für Arbeit und Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg an.